01.02.2024
PKW-Nutzung: Vorteilsminderung durch Garagen- und Stellplatzkosten
Wird einem Arbeitnehmer ein betrieblicher PKW auch zur privaten Nutzung überlassen, ist dies ein geldwerter Vorteil, der der Einkommensteuer bzw. der Lohnsteuer und der Sozialversicherung unterliegt. Der Nutzungswert wird pauschal nach der 1 %-Regelung bemessen oder, wenn ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt wird, nach der Fahrtenbuchmethode.[1]
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