Kein dauerndes Getrenntleben als Voraussetzung für die Zusammenveranlagung
Ehegatten können regelmäßig im Jahr der Heirat für das ganze Jahr zur Einkommensteuer zusammenveranlagt werden und damit den regelmäßig günstigeren Splitting-Tarif in Anspruch nehmen. Dies gilt auch, wenn die Ehe…



















