01.03.2021
Coronabedingte Fristverlängerung bei der Rücklage für Ersatzbeschaffung
Scheidet ein Wirtschaftsgut aufgrund höherer Gewalt (z. B. Elementarereignisse wie Brand, Sturm, Überschwemmung sowie Diebstahl oder unverschuldeter Unfall) oder infolge oder zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs gegen eine Entschädigung aus dem Betriebsvermögen aus, entsteht ein Gewinn, soweit die Entschädigung den Buchwert des ausgeschiedenen Wirtschaftsguts übersteigt.
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