01.06.2019
Gewerbesteuer: Erweiterte Kürzung für Grundbesitzunternehmen
Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung von zum Betriebsvermögen eines Gewerbebetriebs gehörenden Grundstücken mit Grundsteuer und Gewerbesteuer werden bei der Ermittlung des Gewerbeertrags 1,2 % der Einheitswerte dieser Betriebsgrundstücke abgezogen.[1]
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