01.02.2021
Jahressteuergesetz 2020: Wichtige Änderungen
Das Jahressteuergesetz 2020[1] wurde nunmehr verabschiedet; folgende Änderungen sind von besonderem Interesse:
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Das Jahressteuergesetz 2020[1] wurde nunmehr verabschiedet; folgende Änderungen sind von besonderem Interesse:
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Bis Ende Februar 2021 hat der Arbeitgeber nach den Eintragungen im Lohnkonto die Lohnsteuerbescheinigung 2020 elektronisch zu erstellen und die erforderlichen Daten in einem amtlich vorgeschriebenen Verfahren nach Maßgabe des § 93c Abgabenordnung an die Finanzverwaltung zu übermitteln (§ 41b Abs. 1 EStG).
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Unternehmer, die ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich übermitteln, können eine Dauerfristverlängerung für 2021 in Anspruch nehmen, wenn sie einen entsprechenden Antrag bereits für 2020 gestellt hatten oder diesen Antrag erstmals bis zum 10.02.2021 stellen.
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Für alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, die über den Jahreswechsel hinaus beschäftigt werden, müssen Arbeitgeber regelmäßig eine Jahresmeldung an die zuständige Einzugsstelle elektronisch übermitteln. Darin sind u. a. der Zeitraum der Beschäftigung und das sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt für das abgelaufene Jahr anzugeben.
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Beim Erwerb eines Gebäudes oder einer Eigentumswohnung wird der Gesamtkaufpreis regelmäßig auf den Grund und Boden einerseits und den Gebäudeteil andererseits aufgeteilt. Nur der auf das Gebäude entfallende Kaufpreis gilt als Bemessungsgrundlage für die ggf. im Rahmen der Vermietungseinkünfte zu berücksichtigenden Abschreibungen. Selbst wenn im Kaufvertrag bereits eine Aufteilung vorgesehen ist, nehmen Finanzämter möglicherweise eine abweichende (ungünstigere) Berechnung vor und berufen sich dabei regelmäßig auf eine vom Bundesfinanzministerium veröffentlichte Arbeitshilfe.[1]
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Zum 01.01.2021 hat Großbritannien (GB)[1] endgültig die EU verlassen. Steuerliche Auswirkungen ergeben sich insbesondere bei der Umsatzsteuer im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Leistungsaustausch zwischen den verbleibenden EU-Mitgliedstaaten und GB, weil GB jetzt zum Drittlandsgebiet gehört.
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Abgabefrist Steuererklärungen 2019
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