01.05.2021
Wertverluste von Aktien infolge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei einer AG
Seit Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 gehören Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Kapitalvermögen (z. B. Aktien) grundsätzlich zu den Kapitaleinkünften.[1] Veräußerungsverluste können mit Überschüssen aus Kapitalvermögen verrechnet werden; Verluste aus der Veräußerung von Aktien können allerdings nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden, nicht z. B. mit Zinseinnahmen oder Dividenden.
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