01.09.2019
Mindern Kosten für eine Garage den steuerpflichtigen Nutzungswert bei PKW-
Überlässt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen betrieblichen PKW auch zur privaten Nutzung, wird regelmäßig ein nach der sog. 1 %-Regelung ermittelter geldwerter Vorteil dem lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn des Arbeitnehmers hinzugerechnet. Vom Arbeitnehmer gezahlte pauschale oder individuelle Nutzungsentgelte (z. B. für Kraftstoff, Versicherung oder Fahrzeugpflege) verringern regelmäßig den steuerpflichtigen Nutzungswert.[1]
Weiterlesen