01.07.2021
Abzug von verteilten Erhaltungsaufwendungen im Todesfall
3 Abzug von verteilten Erhaltungsaufwendungen im Todesfall
Weiterlesen01.07.2021
3 Abzug von verteilten Erhaltungsaufwendungen im Todesfall
Weiterlesen01.07.2021
Für Aufwendungen zur Förderung des Sports oder der Kultur kommt ein steuerlicher Abzug als Spende im Rahmen der Sonderausgaben in Betracht. Voraussetzung dafür ist u. a., dass der Empfänger als gemeinnützig anerkannt ist und eine Spendenbescheinigung ausstellt. Der Abzug von Aufwendungen z. B. zur Unterstützung des Profisports als Spende scheidet daher aus.
Weiterlesen01.07.2021
Wird ein Betrieb, ein Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil unentgeltlich z. B. auf Kinder übertragen, so sind die Buchwerte des Betriebsvermögens von dem unentgeltlichen Erwerber fortzuführen (§ 6 Abs. 3 EStG); es entsteht also kein steuerpflichtiger Veräußerungs- oder Entnahmegewinn. Voraussetzung für dieses „Buchwertprivileg“ ist, dass der Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil insgesamt unentgeltlich übertragen wird.
Weiterlesen01.07.2021
Ein Problem im deutschen Steuerrecht ist die unterschiedliche Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften. Während Gewinne einer Personengesellschaft – unabhängig davon, ob diese von den Gesellschaftern entnommen werden – einer Einkommensteuerbelastung von bis zu 45 % unterliegen können, ergibt sich bei der Kapitalgesellschaft eine Steuerbelastung auf der Unternehmensebene durch Gewerbe- und Körperschaftsteuer von ca. 32 %.[1] Solange die Kapitalgesellschaft den Gewinn thesauriert, d. h. nicht an die Anteilseigner ausschüttet, werden keine weiteren Steuern ausgelöst und die Steuerbelastung auf der Unternehmensebene ist regelmäßig niedriger als bei einer Personengesellschaft.
Weiterlesen01.07.2021
Die Vermietung einer Wohnung an Angehörige (z. B. an Kinder, Eltern oder Geschwister) ist nur dann steuerlich von Bedeutung, wenn der Mietvertrag so auch mit einem Fremden abgeschlossen würde und auch tatsächlich so vollzogen wird (z. B. durch regelmäßige Mietzahlungen und Nebenkostenabrechnungen). Ist dies nicht der Fall, wird das Mietverhältnis insgesamt nicht anerkannt mit der Folge, dass Werbungskosten, die mit der „Vermietung“ im Zusammenhang stehen, nicht geltend gemacht werden können.
Weiterlesen01.07.2021
Seit 2009 sind nicht nur private Erträge aus Kapitalvermögen, wie z. B. Zinsen, Dividenden oder Gewinnausschüttungen, sondern grundsätzlich auch Gewinne aus der Veräußerung des Kapitalvermögens selbst (z. B. Aktien, Wertpapiere oder GmbH-Anteile) der Besteuerung zu unterwerfen.
Weiterlesen01.06.2021
Zu den bei der Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte zu berücksichtigenden Einnahmen gehören alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen; d. h., dass neben Geldleistungen auch Sachbezüge zum Arbeitslohn gehören können. Bei der Bewertung von Sachbezügen gelten einige steuerliche Erleichterungen (z. B. die Freigrenze von monatlich 44 Euro[1]), sodass die Abgrenzung von Geldleistungen zu Sachbezügen eine besondere Bedeutung hat.
Weiterlesen01.06.2021
Auch Lohnzahlungen an mitarbeitende Angehörige sind als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar; Voraussetzung ist jedoch, dass ein wirksamer Arbeitsvertrag geschlossen wurde, diese Vereinbarung inhaltlich dem Fremdüblichen entspricht und auch tatsächlich so durchgeführt wird.[1]
Weiterlesen01.06.2021
Wird eine durch den Erblasser selbst genutzte Immobilie (Einfamilienhaus, Eigentumswohnung) an den überlebenden Ehegatten oder (bis zu einer Wohnungsgröße von 200 m2) an Kinder vererbt, kann dieser Vorgang erbschaftsteuerfrei bleiben. Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist insbesondere, dass der Erbe dieses sog. Familienheim nach dem Erbfall mindestens 10 Jahre selbst bewohnt. Ist dies nicht der Fall, kann die Befreiung auch rückwirkend wegfallen. Eine Ausnahme gilt, wenn der Erbe aus „zwingenden Gründen“ (z. B. bei einer Pflegebedürftigkeit) an der Selbstnutzung gehindert ist.[1]
Weiterlesen01.06.2021
Ergeben sich bei der Einkommen-, Körperschaft- oder Umsatzsteuer durch einen Steuerbescheid Nachzahlungen, berechnet das Finanzamt hierfür Zinsen. Der Zinslauf beginnt allerdings erst 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahrs, für das die Steuer erhoben wird; die Zinsen werden bis zum Datum des maßgebenden Steuerbescheids berechnet (vgl. § 233a AO). Der Zinssatz beträgt 0,5 % für jeden vollen Monat. Zinsen auf Einkommen- oder Körperschaftsteuer-Nachzahlungen können nicht steuerlich geltend gemacht werden.
WeiterlesenWirtschaftsprüfer und Steuerberater
Dülmener Weg 221
46325 Borken
Zentrale: +49 2861 93 11 0
Telefax: +49 2861 93 11 20
E-Mail: kanzlei@mussenbrock-partner.de