01.10.2021
Privates Veräußerungsgeschäft: Verkauf einer Ferienwohnung mit Inventar
Wird eine Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwerb veräußert, unterliegt ein dabei erzielter Gewinn im Rahmen der sonstigen Einkünfte als sog. privates Veräußerungsgeschäft der Einkommensteuer, es sei denn, die Immobilie wird während der gesamten Besitzzeit oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken selbst genutzt (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG).
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