01.06.2022
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zeitanteilig im Jahr der Heirat bzw. der Trennung
Alleinstehende erhalten einen Steuerfreibetrag von 4.008 Euro, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht; für jedes weitere Kind erhöht sich der Freibetrag um 240 Euro (vgl. § 24b Abs. 2 EStG).
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