01.12.2022
Doppelte Haushaltsführung: Dienstwagen bei Zuzahlungen durch den Arbeitnehmer
Ist aus beruflichen Gründen ein zweiter Haushalt am entfernten Arbeitsplatz erforderlich, können die dadurch entstehenden Mehraufwendungen als Werbungskosten abgezogen werden (vgl. § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Das gilt z. B. für die Miete der Wohnung am Beschäftigungsort bis zu 1.000 Euro monatlich. Aufwendungen für Familienheimfahrten können für eine Fahrt wöchentlich – unabhängig vom verwendeten Verkehrsmittel – mit der Entfernungspauschale von 0,30 Euro für die ersten 20 km und 0,38 Euro[1] für jeden weiteren Kilometer geltend gemacht werden.
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