01.02.2025
Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 2025
Unternehmer, die ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich übermitteln, können eine Dauerfristverlängerung für 2025 in Anspruch nehmen, wenn sie einen entsprechenden Antrag bereits für 2024 gestellt hatten oder diesen Antrag erstmals bis zum 10.02.2025 stellen.
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