Verbilligte Überlassung einer Wohnung

Bei Vermietung einer Wohnung an Angehörige wie z. B. Kinder, Eltern oder Geschwister zu Wohnzwecken ist darauf zu achten, dass der Mietvertrag dem zwischen Fremden Üblichen entspricht und der Vertrag auch tatsächlich so vollzogen wird (z. B. durch regelmäßige Mietzahlungen und Nebenkostenabrechnungen).

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Einkommensteuersenkung für 2024 bis 2026

Mit dem Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024[1] wurde die Einkommensteuer für das Jahr 2024 rückwirkend gesenkt. Der Bundesrat hat am 20.12.2024 weiteren inflationsbedingten Steuer­senkungen für 2025 und 2026 zugestimmt, wobei die Steuerersparnis gegenüber früheren Gesetzentwürfen geringfügig gesteigert wurde.[2] Neben den Tarifsenkungen wurden der Kinderfreibetrag und das Kindergeld wie geplant erhöht; außerdem wurde auch die Grenze, bis zu der kein Solidaritätszuschlag erhoben wird, angehoben. Einzelheiten können der folgenden Tabelle entnommen werden:

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Platzwechsel der Azubis

So läuft’s bei unseren Azubis: Abwechslungsreich und spannend! Unsere Azubis wechseln regelmäßig die Plätze und damit auch die Abteilungen. Dadurch erhalten sie vielseitige Einblicke in verschiedene Bereiche unseres Unternehmens und entwickeln ein umfassendes Verständnis für die Abläufe. Mit jedem Wechsel erweitern sie ihre Fähigkeiten, entdecken neue Talente und stellen sich spannenden Herausforderungen, die ihren Alltag abwechslungsreich gestalten. Gleichzeitig arbeiten sie mit unterschiedlichen Teams zusammen und knüpfen wertvolle Kontakte, die sie auf ihrem Weg begleiten. Niklas aus dem 1. Lehrjahr sitzt aktuell zum Beispiel im Sekretariat und übt sich hier auch im Umgang mit unseren Mandanten. Du möchtest auch Teil unseres Teams werden? Dann bewirb dich jetzt und starte in eine vielseitige Ausbildung! 

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Sachbezugswerte 2025 für Lohnsteuer und Sozialversicherung

Erhalten Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber Sachbezüge (z. B. freie Unterkunft oder Kantinenmahlzeiten), sind diese als geldwerte Vorteile lohnsteuerpflichtig und regelmäßig auch der Sozialversicherung zu unter­werfen.[1] Die Höhe der Sachbezüge wird in der Sozialversicherungsentgeltverordnung festgelegt.

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Option zur Besteuerung nach dem Teileinkünfteverfahren bei Beteiligung an einer GmbH

Die Besteuerung von Erträgen aus Aktien oder einer GmbH-Beteiligung ist grundsätzlich durch die 25 %ige Kapitalertragsteuer abgegolten. Sofern der persönliche Steuersatz niedriger ist, kann die Einbeziehung aller Kapitalerträge in die Veranlagung beantragt werden (sog. Günstiger-Prüfung), die dann zu einer (teilweisen) Erstattung der Kapitalertragsteuer führt. Gegebenenfalls können auch allein die Erträge aus einer Beteili­gung in die Veranlagung einbezogen werden. Die Erträge werden dann nur mit 60 % angesetzt; vorhandene Werbungskosten können dabei – anders als bei anderen Kapitaleinkünften – (in Höhe von 60 %) abgezogen werden. Voraussetzung für dieses sog. Teileinkünfteverfahren ist, dass die Beteiligung an der Kapitalgesell­schaft (vgl. § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG)

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Durchschnittssteuersatz sinkt zum 6.12.2024 auf 8,4 %

Ab dem 6. Dezember 2024 sinkt der Durchschnittsteuersatz für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG anwenden, von 9,0 % auf 8,4 %. Diese Änderung folgt der Verkündung des Jahressteuergesetzes 2024 am 5. Dezember 2024. Die Senkung sollte ursprünglich zum 1. Januar 2024 durch das Wachstumschancengesetz erfolgen, verzögerte sich jedoch.

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