01.04.2023
Umsatzsteuer: Zuordnungsentscheidung für den Vorsteuerabzug
Eine Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist, dass die Leistung für die Ausführung unternehmerischer Tätigkeiten bezogen wird.[1] Hinsichtlich der Zuordnung zum Unternehmen ist zu unterscheiden:[2]
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