01.07.2023
Veräußerung eines Einfamilienhauses nach Ehescheidung
Die Veräußerung einer Immobilie stellt ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft dar, sofern der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Wird das Objekt dagegen zwischen Anschaffung und Veräußerung oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt, ist die Veräußerung nicht steuerbar.[1]
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