01.10.2023
Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen bei kleinen und mittleren Betrieben – Investitionsfristen beachten
Bei Anschaffung und Herstellung von vermieteten oder (fast) ausschließlich betrieblich genutzten beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens von Gewerbetreibenden, Selbständigen oder Freiberuflern können – neben der normalen Abschreibung – bis zu 20 % der Aufwendungen in den ersten 5 Jahren gesondert abgeschrieben werden.[1] Die Sonderabschreibung kommt bei Anschaffung bzw. Herstellung des Wirtschaftsguts bis zum Jahresende in vollem Umfang für das gesamte Jahr 2023 in Betracht.
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