Verteilung einer Leasing-Sonderzahlung bei Reisekosten

Bei Verwendung eines privaten PKW für beruflich veranlasste Dienst- oder Geschäftsfahrten kann der Auf­wand mit einer Pauschale von 30 Cent pro gefahrenen Kilometer steuerlich geltend gemacht werden. Alter­nativ können die tatsächlichen Aufwendungen angesetzt und der Anteil der beruflich veranlassten Fahrten an der Gesamtkilometerleistung durch entsprechende Aufzeichnungen nachgewiesen werden. Fraglich war, ob einmalige Aufwendungen dabei im Jahr der Zahlung zu berücksichtigen oder auf die Jahre zu verteilen sind, in die sie wirtschaftlich gehören. Der Bundesfinanzhof[1] hatte eine Leasingsonderzahlung bei Ermitt­lung der tatsächlichen Kfz-Kosten komplett im Jahr der Zahlung berücksichtigt. Daran hält er allerdings nicht mehr fest.[2]

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Erlass von Grundsteuer wegen Ertragsminderung

Ein Erlass von Grundsteuer wegen einer Ertragsminderung bei bebauten Grundstücken kommt nicht nur bei außergewöhnlichen und vorübergehenden Umständen in Betracht, sondern z. B. auch bei schwacher Mietnachfrage bzw. Unvermietbarkeit der Immobilie aufgrund der allgemein schwierigen Wirtschaftslage.

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Erbschaftsteuer: Freibetrag bei Verzicht des Vaters auf gesetzliches Erbrecht

Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz sieht persönliche Freibeträge vor, die sich nach der ver­wandtschaftlichen Nähe zum Erblasser/Schenker richten. Kinder und Kinder verstorbener Kinder erhalten danach im Regelfall einen Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro, Kinder der Kinder, also Enkelkinder, in Höhe von 200.000 Euro (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 und 3 ErbStG).

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Teilentgeltliche Übertragung einer Immobilie als steuerpflichtiges Veräußerungs-geschäft im Sinne von § 23 EStG?

Werden im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge vermietete Immobilien innerhalb der 10-Jahres-Frist für private Veräußerungsgeschäfte unentgeltlich übertragen und wird in diesem Zusammenhang z. B. die Verpflichtung aus einer Finanzierung mitübernommen, stellt dies nach Ansicht der Finanzverwaltung einen teilentgeltlichen steuerpflichtigen Veräußerungsvorgang dar; das übernommene Darlehen gilt insoweit als Kaufpreis.

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Frist für Jahresmeldungen in der Sozialversicherung: 15. Februar

Für alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, die über den Jahreswechsel hinaus beschäftigt werden, müssen Arbeitgeber regelmäßig eine Jahresmeldung an die zuständige Einzugsstelle elektronisch übermit­teln. Darin sind u. a. der Zeitraum der Beschäftigung und das sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt für das abgelaufene Jahr anzugeben.

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Abschluss einer energetischen Maßnahme bei Ratenzahlung

Für energetische Maßnahmen an einem in der EU oder dem EWR belegenen, zu eigenen Wohnzwecken ge­nutzten eigenen Gebäude (begünstigtes Objekt), mit denen nach dem 31.12.2019 begonnen wurde und die vor dem 01.01.2030 abgeschlossen sind, kann eine Einkommensteuerermäßigung nach § 35c EStG beantragt werden.[1]

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Nachweis von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung

Krankheitskosten können als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden und sich – soweit eine sog. zumutbare Belastung überschritten wird – steuermindernd auswirken (vgl. § 33 EStG). Bei Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln ist die Zwangsläufigkeit der Aufwendungen zwingend durch eine Verordnung des Arztes bzw. Heilpraktikers nachzuweisen (§ 65 Abs. 1 Nr. 1 EStDV).

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Lohnsteuerbescheinigungen 2024

Bis Ende Februar 2025 hat der Arbeitgeber nach den Eintragungen im Lohnkonto die Lohnsteuerbescheini­gung 2024 elektronisch zu erstellen und die erforderlichen Daten in einem amtlich vorgeschriebenen Ver­fahren nach Maßgabe des § 93c AO an die Finanzverwaltung zu übermitteln (§ 41b Abs. 1 EStG).

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