01.11.2019
Umsatzsteuer: Neue Ausnahmen bei der Soll-Besteuerung
Die Umsatzsteuer entsteht grundsätzlich bereits dann, wenn die Leistung an den Kunden erbracht wurde, d. h., sie ist für diesen Umsatzsteuer-Voranmeldungszeitraum anzumelden und an das Finanzamt abzuführen (sog. Soll-Besteuerung).[1] Bei kleineren Unternehmen und nicht bilanzierenden Freiberuflern entsteht die Umsatzsteuer auf Antrag erst nach der Begleichung der Rechnung durch den Kunden und ist auch dann erst anzumelden und abzuführen (sog. Ist-Besteuerung).[2]
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