01.02.2020
Abzinsung von unverzinslichen Darlehen
Werden Darlehen für betriebliche Zwecke gewährt und ist keine Verzinsung vereinbart, ist das Darlehen in der Bilanz des Darlehensempfängers mit einem Zinssatz von 5,5 % abgezinst zu passivieren, wenn die Laufzeit mindestens ein Jahr beträgt (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Dies führt zu einem sofortigen steuerlichen Ertrag in Höhe der Differenz zwischen Nennwert und abgezinstem Wert des Darlehens. Um eine Abzinsung zu vermeiden, ist regelmäßig eine geringfügige Verzinsung ausreichend.[1]
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