Reduzierter Umsatzsteuersatz: Allgemeines

Die Umsatzsteuer entsteht grundsätzlich mit Ausführung der Leistung. Hierbei ist unerheblich, wann der Umsatz vereinnahmt wurde. Ebenso ist es unerheblich, ob die Umsatzsteuer nach vereinbarten Entgelten (Soll-Besteuerung) oder nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Besteuerung) berechnet wird.

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Reduzierter Umsatzsteuersatz: Dauerschuldverhältnisse

Bei bestehenden Mietverträgen (mit Umsatzsteueroption), Mietdauerrechnungen, Leasingverträgen, Wartungsverträgen etc. geht das Bundesministerium für Finanzen nach aktuellem Stand davon aus, dass die Verträge bzw. Rechnungen in Bezug auf den Steuersatz anzupassen sind und ein Ausweis mit 16% USt zu erfolgen hat. Wir empfehlen insofern eine Prüfung der bestehenden Verträge. Hier sollte ggf. eine Ergänzungsvereinbarung zum jeweiligen Vertrag erstellt und ich gleicher Weise etwaige Dauerrechnungen angepasst werden.

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Kein privates Veräußerungsgeschäft bei Verkauf einer selbstgenutzten Wohnung und kurzzeitiger Vermietung

Wird eine Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwerb veräußert, unterliegt ein dabei erzielter Gewinn der Einkommensteuer (sog. privates Veräußerungsgeschäft). Steuerfrei ist die Veräußerung dagegen dann, wenn die Immobilie zuvor zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Dafür genügt es nach dem Gesetzeswortlaut, wenn eine Selbstnutzung „im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren“ vorliegt (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG).

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