Umsatzsteuersatz bei Nebenleistungen zur Beherbergung

Die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen zur kurzfristigen Beherbergung von Gästen in Hotels, Pensionen usw. sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen unterliegen gem. § 12 Abs. 1 Nr. 11 UStG dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %. Das gilt jedoch nicht für (Neben-)Leistungen zur Beher­bergung, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind; hierfür ist der Regelsteuersatz von 19 % anzuwenden. Das bedeutet, dass für Nebenleistungen wie Frühstück und die Bereitstellung von Parkplätzen, WLAN, Fitness- und Wellness­einrichtungen usw. 19 % Umsatzsteuer abzuführen sind, auch wenn dafür kein besonderes Entgelt in der Rechnung ausgewiesen wurde. In diesem Fall ist der Nebenleistungsanteil zu schätzen.[1]

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Keine doppelte Haushaltsführung bei Hauptwohnsitz in der Nähe des Beschäftigungsorts

Notwendige Mehraufwendungen, die wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung ent­stehen, können als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abgezogen werden (vgl. § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Dazu gehören u. a. die Miete für die Wohnung am Beschäftigungsort und in den ersten 3 Monaten auch Pau­scha­len für Verpflegungsmehraufwand. Erforderlich ist, dass außerhalb des Orts der ersten Tätigkeitsstätte ein eigener Hausstand und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte eine Wohnung unterhalten wird.

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Erlass von Säumniszuschlägen für „pünktliche“ Steuerzahler

Werden Steuerzahlungen (z. B. für die Festsetzung bzw. Vorauszahlung von Einkommen- oder Körper­schaftsteuer) nicht fristgemäß entrichtet, entstehen „automatisch“ – allein aufgrund des Zeitablaufs – Säum­niszuschläge; diese betragen grundsätzlich 1 %[1] des abgerundeten rückständigen Steuerbetrags für jeden angefangenen Monat.

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Elektronische Rechnungen werden verpflichtend

Die Ausstellung einer Rechnung durch einen Unternehmer für eine erbrachte Leistung ist aus steuerlichen Gründen u. a. dann vorgeschrieben, wenn die Leistung für einen Unternehmer erbracht wird und nicht nach § 4 Nr. 8 bis Nr. 29 UStG steuerfrei ist (vgl. § 14 Abs. 2 Nr. 2 UStG).

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Vermächtnis im Zusammenhang mit „Berliner Testament“

Im Rahmen von Erbfolgeregelungen setzen sich Eheleute häufig gegenseitig als Alleinerben ein. Sind erbbe­rechtigte Abkömmlinge (Kinder) vorhanden, sollen diese regelmäßig davon abgehalten werden, ihre gesetz­lichen Pflichtteilsansprüche bereits beim Tod des erstversterbenden Elternteils geltend zu machen. Beanspru­chen Kinder den Pflichtteil dennoch, können diese dann nach dem Tod beider Elternteile von der Erbfolge insgesamt ausgeschlossen werden (sog. Pflichtteilsstrafklausel).

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Ermittlung der ortsüblichen Miete bei Vermietungseinkünften

Bei einer verbilligten Vermietung z. B. an Angehörige, wie Kinder, Eltern oder Geschwister, zu Wohnzwecken ist zu beachten, dass eine sog. Entgeltlichkeitsgrenze eingehalten werden muss, wenn der Werbungskosten-abzug in voller Höhe erhalten bleiben soll. Diese Grenze beträgt 66 % der ortsüblichen Miete (§ 21 Abs. 2 Satz 2 EStG).

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Doppelte Haushaltsführung in Wegverlegungsfällen – Mitbewohnen des Elternhauses

Wird aus beruflichen Gründen am Beschäftigungsort eine Zweitwohnung unterhalten, können die Kosten hierfür als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben berücksichtigt werden.[1] Eine doppelte Haushaltsführung aus beruflichem Anlass liegt auch vor, wenn aus privaten Gründen der Haupthausstand vom Beschäftigungs-ort wegverlegt wird[2] – z. B. um mit dem Lebenspartner zusammenzuziehen oder bei Bezug einer größeren Familienwohnung – und weiterhin eine Wohnung am Beschäftigungsort unterhalten wird.

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Aufwendungen für Präimplantationsdiagnostik und künstliche Befruchtung

Bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) handelt es sich um ein genetisches Diagnoseverfahren zur vorge­burtlichen Feststellung von Veränderungen des Erbmaterials, die eine Fehl- oder Totgeburt verursachen bzw. zu einer schweren Erkrankung eines lebend geborenen Kindes führen können. Dabei erfolgt eine zielgerich­tete genetische Analyse von Zellen eines durch künstliche Befruchtung entstandenen Embryos vor seiner Übertragung und Einnistung in die Gebärmutter.

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