01.01.2022
Keine „Erbschaftsteuerpause“ durch Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2014 die damaligen Regelungen zur Erbschaftsbesteuerung des Betriebsvermögens als verfassungswidrig angesehen. Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, das Erbschaftsteuerrecht insoweit bis zum 30.06.2016 zu ändern; bis dahin hielt das Bundesverfassungsgericht die weitere Anwendung für zulässig. Eine entsprechende Änderung des Erbschaftsteuergesetzes wurde jedoch erst am 09.11.2016 verkündet, wobei die darin enthaltenen Vorschriften rückwirkend zum 01.07.2016 in Kraft gesetzt wurden.
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