01.06.2023
Photovoltaik-Anlagen: Umsatzsteuer bei Anschaffung, Entnahme und Reparatur
Die Lieferung und Installation von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) unterlag bis zum 31.12.2022 einem Umsatzsteuersatz von 19 %. Bei unternehmerischer Verwendung der Anlage konnte die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abgezogen werden.[1]
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