Sachbezugswerte 2025 für Lohnsteuer und Sozialversicherung

Erhalten Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber Sachbezüge (z. B. freie Unterkunft oder Kantinenmahlzeiten), sind diese als geldwerte Vorteile lohnsteuerpflichtig und regelmäßig auch der Sozialversicherung zu unter­werfen.[1] Die Höhe der Sachbezüge wird in der Sozialversicherungsentgeltverordnung festgelegt.

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Option zur Besteuerung nach dem Teileinkünfteverfahren bei Beteiligung an einer GmbH

Die Besteuerung von Erträgen aus Aktien oder einer GmbH-Beteiligung ist grundsätzlich durch die 25 %ige Kapitalertragsteuer abgegolten. Sofern der persönliche Steuersatz niedriger ist, kann die Einbeziehung aller Kapitalerträge in die Veranlagung beantragt werden (sog. Günstiger-Prüfung), die dann zu einer (teilweisen) Erstattung der Kapitalertragsteuer führt. Gegebenenfalls können auch allein die Erträge aus einer Beteili­gung in die Veranlagung einbezogen werden. Die Erträge werden dann nur mit 60 % angesetzt; vorhandene Werbungskosten können dabei – anders als bei anderen Kapitaleinkünften – (in Höhe von 60 %) abgezogen werden. Voraussetzung für dieses sog. Teileinkünfteverfahren ist, dass die Beteiligung an der Kapitalgesell­schaft (vgl. § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG)

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Durchschnittssteuersatz sinkt zum 6.12.2024 auf 8,4 %

Ab dem 6. Dezember 2024 sinkt der Durchschnittsteuersatz für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG anwenden, von 9,0 % auf 8,4 %. Diese Änderung folgt der Verkündung des Jahressteuergesetzes 2024 am 5. Dezember 2024. Die Senkung sollte ursprünglich zum 1. Januar 2024 durch das Wachstumschancengesetz erfolgen, verzögerte sich jedoch.

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Inventur am Ende des Wirtschaftsjahrs

Die Verpflichtung zur Inventur[1] ergibt sich aus den §§ 240 bis 241a Handelsgesetzbuch sowie aus den §§ 140 und 141 AO. Nach diesen Vorschriften sind Jahresabschlüsse aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen zu erstellen. Eine Inventur ist danach nur erforderlich, wenn bilanziert wird. Die ordnungsgemäße Inventur ist eine Voraussetzung für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. Bei nicht ordnungsmäßiger Buch­führung kann das Finanzamt den Gewinn teilweise oder vollständig schätzen.

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Empfang von E-Rechnungen ab 01.01.2025

Grundsätzlich besteht ab dem 01.01.2025 die Pflicht, bei Umsätzen zwischen zwei inländischen Unterneh­mern (sog. B2B-Umsätze) die Abrechnung mittels elektronischer Rechnung (E-Rechnung) durchzuführen, um die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug beim Leistungsempfänger zu erfüllen (§ 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UStG).[1] Die E-Rechnung muss ein vorgegebenes strukturiertes elektronisches Format aufweisen. Eine als PDF gescannte Papierrechnung reicht dafür nicht aus.

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Handwerkerleistungen bei Vorauszahlungen

Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisie­rungsmaßnahmen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer auf Antrag um 20 % der Aufwendungen, höchstens um 1.200 Euro. Die Steuerermäßigung kann jedoch nur für Arbeitskosten in Anspruch genom­men werden.[1]

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Instandhaltungs- bzw. Erhaltungsrücklage – Zeitpunkt des Werbungskostenabzugs

Eigentümer von Wohnungs- bzw. Teileigentum leisten für Betriebskosten und Instandhaltung des Gemein­schaftseigentums monatliche Hausgeldzahlungen an die Hausverwaltung. Diese beinhalten in der Regel auch Leistungen in die Erhaltungsrücklage (früher: Instandhaltungsrücklage). Die Einzahlungen in die Rücklage sind nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs[1] nicht bereits mit ihrem Abfluss beim Eigen­tümer als Werbungskosten bei dessen Vermietungseinkünften abzugsfähig, sondern erst mit der tatsäch­lichen Verwendung für Erhaltungsmaßnahmen der Gemeinschaft.

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