Zeitpunkt des Werbungskostenabzugs bei Zahlung in die Erhaltungsrücklage

Eigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft zahlen mit dem Hausgeld regelmäßig auch in eine Erhaltungsrücklage (früher: Instandhaltungsrücklage) ein. Dies dient insbesondere dem Zweck, Mittel zur Zahlung von (größeren) Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum (z. B. Erneuerung der Fenster, Einbau einer neuen Heizung oder Fassadensanierung) anzusammeln.

Weiterlesen

Keine Besteuerung einer Abfindung an weichenden Wohnungsmieter

Insbesondere wenn kein ordentlicher Kündigungsgrund, wie z. B. Eigenbedarf, vorliegt oder ein Rechtsstreit vermieden werden soll, kann das Mietverhältnis auch einvernehmlich aufgelöst werden, indem der Vermie­ter mit dem Mieter einen Aufhebungsvertrag abschließt. In vielen Fällen wird hierbei die Zahlung einer Ab­findung an den Mieter vereinbart.

Weiterlesen

Fitnessstudiobeiträge bei Funktionstraining nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen

Wird Funktionstraining (z. B. in Form von Wassergymnastik) oder Rehasport ärztlich verordnet, können entsprechende von der Krankenkasse übernommene Kurse teilweise auch in Fitnessstudios wahrgenommen werden. Dies setzt jedoch häufig eine Mitgliedschaft voraus, deren Kosten allerdings nicht übernommen werden. Daher stellt sich die Frage, ob diese zusätzlichen Kosten im Rahmen der außergewöhnlichen Belas­tungen i. S. von § 33 EStG als Krankheitskosten – unter Berücksichtigung der zumutbaren Belastung – steuer­mindernd geltend gemacht werden können.

Weiterlesen

Umsatzsteuer bei Erträgen aus strafbaren Handlungen

Der Umsatzsteuer unterliegen grundsätzlich alle Einnahmen, die im Rahmen einer nachhaltig selbständig ausgeführten Tätigkeit erzielt werden (vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG). Es kommt nicht darauf an, ob die Tätig­keit gegen ein gesetzliches Gebot oder Verbot oder gegen die guten Sitten verstößt. Damit sind grundsätzlich auch Einnahmen aus wiederholten Diebstählen, Unterschlagungen, Drogenhandel usw. im Grundsatz um­satzsteuerpflichtig.

Weiterlesen

Verdienstausfallentschädigung einer Versicherung – Spätere Erstattung der Steuerlast

Entstehen infolge eines Unfalls oder eines medizinischen Behandlungsfehlers körperliche Beeinträchtigun­gen oder sogar eine Erwerbsunfähigkeit, zahlt die Versicherung des Schädigers ggf. eine Verdienstausfallent­schädigung. Zivilrechtlich hat der Schädiger auch die auf den Verdienstausfall entfallende Einkommensteuer zu tragen, weil die Zahlung als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen im Sinne von § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG regelmäßig der Einkommensteuer unterliegt.

Weiterlesen

Schenkungsteuer bei niedrig verzinsten Darlehen

Wird ein Darlehen zu einem geringeren als dem marktüblichen Zinssatz gewährt, ist der Zinsverzicht grundsätzlich als eine der Schenkungsteuer unterliegende freigebige Zuwendung anzusehen.[1] Eine Steuer kann sich dann ergeben, wenn die persönlichen Freibeträge (ggf. zusammen mit anderen Zuwendungen) überschritten werden. Der Empfänger eines niedrig verzinsten Darlehens erlangt durch die Kapitalnutzung zu einem niedrigeren Zinssatz als dem marktüblichen eine Vermögensmehrung bzw. Berei­cherung. Der Zuwendende verzichtet insoweit auf einen Ertrag, den er bei Kapitalüberlassung zum markt­üblichen Zins­satz erzielt hätte.

Weiterlesen

Besonderes Verlustausgleichsverbot bei Termingeschäften abgeschafft

Einkünfte aus Termingeschäften oder aus der Veräußerung eines als Termingeschäft ausgestalteten Finanzin­struments gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen (vgl. § 20 Abs. 2 Nr. 3 EStG). Wurden dabei allerdings entsprechende Verluste erzielt, waren diese nur sehr eingeschränkt mit anderen Einkünften aus­gleichsfähig (§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG).[1] Dies galt sinngemäß auch für Verluste infolge der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung oder der Ausbuchung oder Übertragung wertloser Kapitalanlagen (§ 20 Abs. 6 Satz 6 EStG). Durch das Jahressteuergesetz 2024[2] wurden diese beiden Regelungen zur Verlustabzugsbeschränkung gestrichen, d. h., sie sind auf alle am 06.12.2024 noch offenen Veranlagungen nicht mehr anzuwenden.

Weiterlesen

Aufteilung eines Kaufpreises auf Gebäude und Grund und Boden

Wird ein bebautes Grundstück erworben, wird in der Regel ein einheitlicher Kaufpreis vereinbart. Da bei einer Nutzung des Grundstücks zur Einkunftserzielung nur die auf das Gebäude entfallenden Anschaffungs­kosten abgeschrieben werden können, muss ein einheitlicher Kaufpreis auf Grund und Boden und Gebäude aufgeteilt werden.

Weiterlesen