Der Bundestag hat am 24.04.2026 den Gesetzentwurf zur Einführung einer neuen Entlastungsprämie, auch als „Krisenbonus“ bezeichnet, beschlossen.
Zu beachten ist jedoch, dass das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Der Bundesrat wird am 08.05.2026 über den Gesetzentwurf beraten. Die endgültige Zustimmung bleibt daher abzuwarten.
Nach derzeitigem Stand soll die Prämie unter folgenden Voraussetzungen gewährt werden können:
- freiwillige Leistung des Arbeitgebers
- Auszahlung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn
- steuer- und sozialabgabenfrei bis zu einem Betrag von 1.000 Euro
- Auszahlung möglich bis zum 30.06.2027
- grundsätzlich denkbar für Vollzeit- und Teilzeitkräfte, Minijobber, Auszubildende, Werkstudenten und Praktikanten
Für Arbeitgeber kann die Entlastungsprämie ein geeignetes Instrument sein, um Mitarbeitende finanziell zu unterstützen. Voraussetzung bleibt jedoch, dass die gesetzliche Grundlage final beschlossen wird.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesregierung:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/entlastungspraemie-2422438


