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Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei Weitervermietung
Vorfälligkeitsentschädigungen und Bearbeitungskosten, die für eine vorzeitige Ablösung eines zur Finanzierung eines vermieteten Grundstücks aufgenommenen Darlehens entstehen, können als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sein. Dies…











