Künstlersozialabgabe steigt im Jahr 2027 auf 5,0%

Steuer News

Auf Entgelte und Vergütungen für künstlerische oder publizistischeWerke bzw. Leistungen ist eine Künstlersozialabgabe abzuführen, mit der die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung selbständiger Künstler usw. mitfinanziert wird. Die Abgabe ist vor allem von Unternehmen wie z.B. Theatern, Verlagen, Galerien, aus
Funk und Fernsehen oder auch von Werbeagenturen zu zahlen, soweit sie entsprechende Leistungen in Anspruch nehmen.

Abgabepflichtig sind aber auch alle anderen Unternehmer, die regelmäßig Aufträge für Werbung, Internetauftritte, Layouts, Anzeigen, Prospekte, Kataloge oder Verpackungen an selbständige Auftragnehmer, wie z.B. Texter, Grafiker oder Webdesigner, erteilen.

Von der Abgabepflicht befreit sind Unternehmen, deren an selbständige Auftragnehmer gezahlte Gesamtentgelte für Werbung, Öffentlichkeitsarbeit usw. die Geringfügigkeitsgrenze von 1.000 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen.

Zu beachten ist, dass die Künstlersozialabgabe ab dem 01.01.2027 von derzeit 4,9% auf 5,0 % der gezahlten Entgelte angehoben wird.

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