Einkommensteuersenkung für 2024 bis 2026

Einkommensteuersenkung für 2024 bis 2026

Mit dem Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024[1] wurde die Einkommensteuer für das Jahr 2024 rückwirkend gesenkt. Der Bundesrat hat am 20.12.2024 weiteren inflationsbedingten Steuer­senkungen für 2025 und 2026 zugestimmt, wobei die Steuerersparnis gegenüber früheren Gesetzentwürfen geringfügig gesteigert wurde.[2] Neben den Tarifsenkungen wurden der Kinderfreibetrag und das Kindergeld wie geplant erhöht; außerdem wurde auch die Grenze, bis zu der kein Solidaritätszuschlag erhoben wird, angehoben. Einzelheiten können der folgenden Tabelle entnommen werden:

  2024 (neu) 2025 2026
Grundfreibetrag 11.784 € 12.096 € 12.348 €
"Spitzensteuersatz" von 42 % ab  66.761 € 68.481 €  69.879 €
Kinderfreibetrag pro Kind 9.540 € 9.600 € 9.756 €
Kindergeld monatlich 250 € 255 € 259 €
Kein Solidaritätszuschlag bis zu einem
zu versteuernden Einkommen von
68.493 € 73.483 € 74.968 €

 


[1]    Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 vom 02.12.2024 (BGBl 2024 I Nr. 386). Siehe dazu auch Informationsbrief September 2024 Nr. 4.

[2]    Geändert durch das Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) vom 23.12.2024 (BGBl 2024 I Nr. 449).

[3]    Einschließlich des Freibetrags für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf i. H. von 2.928 Euro.

[4]    Beträge für Alleinstehende; bei Ehepartnern verdoppeln sich die Beträge.

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