Informationsschreiben bei Einsatz von elektronischen Systemen

Informationsschreiben bei Einsatz von elektronischen Systemen

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie über wichtige Änderungen im Zusammenhang mit dem Einsatz von elektronischen Aufzeichnungssystemen (z. B. elektronische Kassensysteme, elektronische Waagen, Taxameter, etc.) informieren. Diese Änderungen resultieren aus dem BMF-Schreiben vom 28.06.2024 und betreffen insbesondere die Mitteilungsverpflichtung gemäß § 146a Absatz 4 AO.

Ziel der Finanzverwaltung ist es, genaue Kenntnisse über Art, Umfang und Einsatz von elektronischen Aufzeichnungssystemen zu erlangen, die in Ihrem Betrieb eingesetzt werden.

Ab dem 1. Januar 2025 wird eine elektronische Übermittlungsmöglichkeit über das Programm „Mein ELSTER“ und die ERiC-Schnittstelle zur Verfügung gestellt. Die Mitteilung von vor dem 1. Juli 2025 angeschafften elektronischen Aufzeichnungssystemen ist bis zum 31. Juli 2025 zu erstatten. Ab dem 1. Juli 2025 angeschaffte Systeme sind innerhalb eines Monats nach Anschaffung mitzuteilen. Dies gilt auch für Systeme, die ab dem 1. Juli 2025 außer Betrieb genommen werden.

Für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler gelten ähnliche Regelungen. Das Mitteilungsverfahren steht ebenfalls ab dem 1. Januar 2025 zur Verfügung. Von der Mitteilung für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler, die ohne eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verwendet werden, ist bis zur Implementierung der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung abzusehen.

Fazit:

  1. Elektronische Übermittlungsmöglichkeit ab 1. Januar 2025 verfügbar.
  2. Mitteilung von vor dem 1. Juli 2025 angeschafften Systemen bis 31. Juli 2025.
  3. Ab dem 1. Juli 2025 angeschaffte Systeme innerhalb eines Monats mitteilen.
  4. Ähnliche Regelungen für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler.

Da derzeit der Umfang der meldepflichtigen Daten noch unklar ist und eine Meldung technisch noch nicht möglich ist, werden wir Sie rechtzeitig informieren, sobald die Finanzverwaltung die technischen Möglichkeiten geschaffen hat.

Dieses Schreiben dient zunächst zu Ihrer Information.

Mit freundlichen Grüßen 

Kanzlei

Mußenbrock & Partner mbB

IMG 6915 EBBING2

Steuer-News

Artikel anschauen

6 nda save the date 960x540

Kanzlei-News

Artikel anschauen

Mußenbrock & Partner mbB

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Dülmener Weg 221
46325 Borken

Zentrale: +49 2861 93 11 0
Telefax: +49 2861 93 11 20

E-Mail: kanzlei@mussenbrock-partner.de