Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen

Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen

Unternehmer, Selbständige, Vermieter, Rentenbezieher oder Arbeitnehmer, die zur Abgabe von Steuerer­klärungen, z. B. für Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer verpflichtet sind, haben Abgabefristen zu beachten. Die Fristen für die spätestmögliche Abgabe entsprechender Erklärungen sind, bedingt durch die Corona-Krise, mehrfach verlängert worden.[1]

Sofern die Erklärungen von einem steuerlichen Berater erstellt werden, gelten abweichende Abgabefristen, die derzeit wie folgt bestehen:

Besteuerungs-

zeitraum

allgemein

Land- und

Forstwirtschaft

2021 31.08.2023  31.01.2024
2022 31.07.2024 31.12.2024 
2023  02.06.2025 31.10.25 
2024 30.04.2023  30.09.2026 

 Im Hinblick auf die Einhaltung der Frist ist es erforderlich, dass – soweit noch nicht erfolgt – alle notwen­digen Unterlagen, Belege usw. rechtzeitig vorliegen.

Für Besteuerungszeiträume ab 2025 sollen dann wieder die vor der Corona-Krise geltenden Abgabefristen (z. B. für Beratene allgemein der letzte Tag des Monats Februar des übernächsten Jahres) anzuwenden sein.



[1]       Siehe hierzu § 149 Abs. 2 und Abs. 3 AO.

[2]       Normale Abgabefrist (31.05.2025) wegen Wochenendregelung verschoben.

[3]       Soweit die Feiertagsregelung in Betracht kommt, gilt der 03.11.2025.

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