Höhere Erbschaft-/Schenkungsteuer bei Immobilien
Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer sind Immobilien häufig durch eine niedrige Bewertung und/oder durch besondere Freibeträge gegenüber anderen (privaten) Vermögensgegenständen begünstigt. Weitgehend unbemerkt enthält das geplante Jahressteuergesetz 2022[1] auch Änderungen des Bewertungsgesetzes zur Ermittlung von Grundstückswerten für die Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Mit den geplanten Änderungen des Bewertungsgesetzes sollen insbesondere das Ertrags- und Sachwertverfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke an die ebenfalls geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung angepasst werden. Dies soll dazu führen, dass der für die Berechnung der Erbschaft-/Schenkungsteuer ermittelte Wert möglichst dem Verkehrswert der Immobilie entspricht. Im Zusammenhang mit dem zurzeit hohen Immobilienpreisniveau kann die Gesetzesänderung zu einer höheren Erbschaft-/Schenkungsteuerbelastung führen. Die geplanten Änderungen sollen bereits für Erwerbszeitpunkte ab dem 01.01.2023 angewendet werden.
Sind Schenkungen geplant, ist ggf. zu prüfen, ob diese noch bis zum Jahresende 2022 vollzogen werden können.
[1] Vgl. Art. 12 Jahressteuergesetz 2022 (Bundesrats-Drucksache 457/22).