Ausgleichszahlungen an Nacherben
In einem Testament können – wie das im sog. Berliner Testament üblich ist – der Ehepartner als alleiniger Erbe und die Kinder als Schlusserben bestimmt werden. Dies schränkt den Überlebenden in seinem Verfügungsrecht über das von seinem Ehepartner geerbte Vermögen ggf. ein. Schenkt der überlebende Partner einem der Kinder z. B. ein Grundstück aus dem geerbten Vermögen, ergeben sich für die anderen Kinder ggf. Ersatzansprüche.
In einem solchen Fall kann ein erbschaftsteuerliches Problem entstehen. Fällt nämlich beim beschenkten Kind für diese Schenkung Schenkungsteuer an und zahlt es später an seine Geschwister Entschädigungen, um einen Rechtsstreit wegen der Schenkung abzuwenden, stellt sich die Frage, ob sich diese Zahlungen im Nachhinein mindernd auf die Schenkungsteuer auswirken können. Dies hat der Bundesfinanzhof[1] bejaht. So sind Zahlungen des Beschenkten zur Abwendung etwaiger Ansprüche eines Nacherben steuermindernd zu berücksichtigen. Da es sich insoweit um ein rückwirkendes Ereignis handelt, kann eine bestandskräftige Schenkungsteuer-Festsetzung noch geändert und die Ausgleichszahlung dabei berücksichtigt werden.
[1] BFH-Urteil vom 06.05.2021 II R 24/19.