Abgabefrist für Steuererklärungen 2019 sowie Karenzzeit für Steuerzinsen werden gesetzlich verlängert
Wie bereits berichtet,[1] wird die Abgabefrist für von Beratern erstellte Steuererklärungen des Jahres 2019 (z. B. für Einkommen-, Körperschaft-, Umsatzsteuer) um 6 Monate bis zum 31.08.2021verlängert, ohne dass ein besonderer Antrag gestellt werden muss.
Für beratene Land- und Forstwirte mit abweichendem Wirtschaftsjahr gilt eine Verlängerung um 5 Monate bis zum 31.12.2021. Die Möglichkeit des Finanzamts, vorzeitig Erklärungen anzufordern, bleibt aber bestehen.
Ebenfalls verlängert wird die zinsfreie Karenzzeit bei der Verzinsung von entsprechenden Steuernachzahlungen und -erstattungen von 15 Monaten auf 21 Monate; der Zinslauf für den Besteuerungszeitraum 2019 beginnt dann erst am 01.10.2021 (bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft am 01.05.2022).[2]
[1] Siehe Informationsbrief Februar 2021 Nr. 8.
[2] Vgl. die Beschlussempfehlung des Deutschen Bundestags (Drucksache 19/26245).