Künstlersozialabgabe steigt ab dem 01.01.2021 auf 4,4 %

Künstlersozialabgabe steigt ab dem 01.01.2021 auf 4,4 %

Verlage, Theater, Galerien oder auch Werbeagenturen, die künstlerische oder publizistische Werke bzw. Leistungen in Anspruch nehmen, haben auf entsprechende Entgelte oder Vergütungen eine Künstlersozial­abgabe zu zahlen.

Abgabepflichtig sind ebenso alle Unternehmer, die regelmäßig Aufträge für Werbung, Öffentlichkeitsarbeit, Layouts, Anzeigen, Prospekte, Kataloge, Verpackungen oder Webdesign an selbständige Auftragnehmer er­teilen.[1]

Zu beachten ist, dass die Künstlersozialabgabe ab dem 01.01.2021 von derzeit 4,2 % auf 4,4 % der gezahlten Entgelte heraufgesetzt wird.[2]


[1] Von der Abgabepflicht befreit sind Unternehmen, deren an selbständige Auftragnehmer gezahlte Gesamtentgelte für Werbung, Öffentlichkeitsarbeit usw. 450 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen (siehe § 24 Künstlersozialversicherungsgesetz).

[2] Siehe Künstlersozialabgabe-Verordnung 2021.

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