Anhebung des Mindestlohns

Anhebung des Mindestlohns

 

Die Mindestlohnkommission (besetzt aus Vertretern von Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und der Wissenschaft) hat beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn von bisher 9,35 Euro in folgenden Stufen zu erhöhen:

Ab 01.01.2021 01.07.2021 01.01.2022 01.07.2022
  9,50 € 9,60 € 9,82 €

10,45 €

jeweils brutto je Zeitstunde.

Bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (sog. Minijobs) ist zu beachten, dass infolge der Anhebung des Mindestlohns die Arbeitszeit ggf. entsprechend zu reduzieren ist, damit die Grenze von 450 Euro nicht überschritten wird.

IMG 3900 EBBING7

Steuer-News

Artikel anschauen

IMG 2285 EBBING

Kanzlei-News

Artikel anschauen

Mußenbrock & Partner mbB

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Dülmener Weg 221
46325 Borken

Zentrale: +49 2861 93 11 0
Telefax: +49 2861 93 11 20

E-Mail: kanzlei@mussenbrock-partner.de