Anhebung des Mindestlohns
Die Mindestlohnkommission (besetzt aus Vertretern von Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und der Wissenschaft) hat beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn von bisher 9,35 Euro in folgenden Stufen zu erhöhen:
Ab | 01.01.2021 | 01.07.2021 | 01.01.2022 | 01.07.2022 |
9,50 € | 9,60 € | 9,82 € |
10,45 € |
jeweils brutto je Zeitstunde.
Bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (sog. Minijobs) ist zu beachten, dass infolge der Anhebung des Mindestlohns die Arbeitszeit ggf. entsprechend zu reduzieren ist, damit die Grenze von 450 Euro nicht überschritten wird.