Reduzierter Umsatzsteuersatz: Vorsteuerabzug
Es empfiehlt sich insbesondere beim Erhalt von Eingangsrechnungen darauf zu achten, ob die bezogene Eingangsleistung mit dem richtigen Steuersatz und dem richtigen Steuerbetrag abgerechnet wurde.
Ein Vorsteuerabzug besteht nur insoweit, als dass die Umsatzsteuer gesetzlich geschuldet wird. Beim Bezug einer Eingangsrechnung mit einem Steuerausweis von 19% besteht daher nur ein Erstattungsanspruch seitens des Finanzamtes in Höhe von 16%. In diesen Fällen sollten Sie den Lieferanten um die Ausstellung einer korrigierten Rechnung bitten und den Rechnungsbetrag lediglich unter Einbeziehung von 16% USt ausgleichen.