Reduzierter Umsatzsteuersatz: Dauerschuldverhältnisse
Bei bestehenden Mietverträgen (mit Umsatzsteueroption), Mietdauerrechnungen, Leasingverträgen, Wartungsverträgen etc. geht das Bundesministerium für Finanzen nach aktuellem Stand davon aus, dass die Verträge bzw. Rechnungen in Bezug auf den Steuersatz anzupassen sind und ein Ausweis mit 16% USt zu erfolgen hat. Wir empfehlen insofern eine Prüfung der bestehenden Verträge. Hier sollte ggf. eine Ergänzungsvereinbarung zum jeweiligen Vertrag erstellt und ich gleicher Weise etwaige Dauerrechnungen angepasst werden.
Erfolgt keine Anpassung der Verträge bzw. der Dauerrechnungen, wird die erhöhte Steuer von 19% fällig und ist an das Finanzamt abzuführen. Grundsatz hier: Wer zu hohe Umsatzsteuerbeträge ausweist, schuldet den ausgewiesenen Steuerbetrag unabhängig davon, ob die Höhe zutreffend ist!