Reduzierter Umsatzsteuersatz: Besonderheiten in der Gastronomie
Für nach dem 30.06.2020 und vor dem 01.07.2021 erbrachte Restaurationsleistungen ergeben sich folgende Steuersätze:
Verzehr von Speisen im Restaurant bis 30.06.2020 19 %
Verzehr von Speisen im Restaurant vom 01.07.2020 – 31.12.2020 5 %
Verzehr von Speisen im Restaurant vom 01.01.2021 – 30.06.2021 7 %
Verzehr von Speisen im Restaurant ab 01.07.2021 19 %
Verzehr von Getränken im Restaurant bis 30.06.2020 19 %
Verzehr von Getränken im Restaurant vom 01.07.2020 – 31.12.2020 16 %
Verzehr von Getränken im Restaurant ab dem 01.01.2021 19 %
Insbesondere im Bereich der Kassenprogrammierung sollte hier auf die zutreffende Anwendung der Steuersätze zum jeweils gültigen Zeitpunkt geachtet werden. Der Vollständigkeit halber weisen wir nochmals darauf hin, dass bei jeder „Umprogrammierung“ der Kasse ein Programmierprotokoll angefertigt und zu den Akten genommen werden muss!