Erhöhte Pendlerpauschale ab 2021
Mit einem Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht sind einige steuerliche Regelungen beschlossen worden, darunter insbesondere eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden, eine Mobilitätsprämie sowie die Erhöhung der Entfernungspauschale.[1] Die Erhöhung der Entfernungspauschale war bis zuletzt unklar, jetzt ist eine Einigung erzielt worden.[2] Danach bleibt die Pauschale bis zum 20. Kilometer unverändert bei 0,30 Euro; ab dem 21. Kilometer erhöht sich die Pauschale auf
0,35 Euro für die Jahre 2021 bis 2023
sowie auf
0,38 Euro für die Jahre 2024 bis 2026.
[1] Siehe Informationsbrief Dezember 2019 Nr. 4.
[2] BGBl 2019 I S. 2886.