Einkommensteuer-Erklärungen 2018: Abgabe bis Ende Februar 2020
Erstmals für Einkommensteuer-Erklärungen 2018 gilt eine neue Abgabefrist: Entsprechende Erklärungen, die von Beratern erstellt werden, sind – von Vorabanforderungen abgesehen – regelmäßig bis zum letzten Februartag 2020[1] beim Finanzamt einzureichen.
Zur Einhaltung dieser Frist ist darauf zu achten, dass sämtliche (ggf. noch ausstehenden) relevanten Unterlagen im Hinblick auf die Fertigstellung der Steuererklärung rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.
[1] Siehe § 149 Abs. 3 und 4 Abgabenordnung.