Mindestlohn ab 1. Januar 2020: 9,35 Euro

Mindestlohn ab 1. Januar 2020: 9,35 Euro

Die Mindestlohn-Kommission (paritätisch besetzt aus Vertretern von Arbeitgeberverbänden und Gewerk­schaften) hat beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn von bisher 9,19 Euro auf 9,35 Euro je Zeitstunde anzuheben. Durch eine entsprechende Rechtsverordnung ist diese Anhebung rechtsverbindlich.[1]

Bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (sog. Minijobs) ist ab 2020 zu beachten, dass infolge der An­hebung des Mindestlohns die Arbeitszeit ggf. entsprechend zu reduzieren ist, damit die Grenze von 450 Euro nicht überschritten wird.


[1] Siehe Zweite Mindestlohnanpassungsverordnung (BGBl 2018 I S. 1876).

IMG 3900 EBBING7

Steuer-News

Artikel anschauen

IMG 2285 EBBING

Kanzlei-News

Artikel anschauen

Mußenbrock & Partner mbB

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Dülmener Weg 221
46325 Borken

Zentrale: +49 2861 93 11 0
Telefax: +49 2861 93 11 20

E-Mail: kanzlei@mussenbrock-partner.de