Steueränderungsgesetz 2025 usw.

Steuer News

Über das Steueränderungsgesetz 2025[1], das Aktivrentengesetz[2] und die Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen[3] wurde bereits im Informationsbrief berichtet; diese Gesetzesvorhaben wurden inzwischen im Wesentlichen auch so verabschiedet.

Die wichtigsten Neuerungen sind hier noch einmal zusammengefasst:

  • Einkommensteuer

Ab 2026 Steuerbefreiung für den Arbeitslohn von aktiv beschäftigten Rentnern bis zu einer Höhe von 2.000 Euro monatlich (siehe § 3 Nr. 21 EStG). Durch diese neue Steuerbefreiung ändert sich die sozial­ver­sicherungsrechtliche Behandlung von weiterbeschäftigten Rentnern nicht.

Ab 2026 Anhebung der sog. Übungsleiterpauschale gemäß § 3 Nr. 26 EStG auf 3.300 Euro und der sog. Ehrenamtspauschale gemäß § 3 Nr. 26a EStG auf 960 Euro jeweils pro Jahr.

Ab 2026 gilt für eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile von untergeordnetem Wert eine Grund­flächengrenze von höchstens 30 m2; nur beim Überschreiten dieser Grenze ist auch die neue Wertgrenze von 40.000 Euro zu prüfen (§ 8 EStDV).

Ab 2026 Anhebung der Entfernungspauschale auch für die ersten 20 Entfernungskilometer auf 0,38 Euro – dies gilt sinngemäß auch für die Mobilitätsprämie (§ 101 EStG).

Ab 2026 Verdoppelung der Vergünstigungen für Parteispenden auf 1.650 Euro bzw. 3.300 Euro für die Steuerermäßigung nach § 34g EStG und auf 3.300 Euro bzw. 6.600 Euro für den Sonderausgabenabzug gemäß § 10b Abs. 2 EStG.

  • Umsatzsteuer

Ab 2026 Senkung des Umsatzsteuersatzes auf 7 % für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen in Gaststätten usw. – dies gilt nicht für die Abgabe von Getränken.

  • Gemeinnützigkeitsrecht

Ab 2026 ist auch die Förderung des „E-Sports“ gemeinnützig.

Ab 2026 Anhebung der Grenze für die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung von Stiftungen, Ver­einen usw. auf 100.000 Euro.

Ab 2026 Anhebung der Einnahmengrenze bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben von gemeinnützigen Unternehmen für Körperschaft- und Gewerbesteuer auf 50.000 Euro.

[1]    Steueränderungsgesetz 2025 vom 22.12.2025 (BGBl 2025 I Nr. 363); siehe auch Informationsbrief November 2025 Nr. 8.

[2]    Aktivrentengesetz vom 22.12.2025 (BGBl 2025 I Nr. 361); siehe auch Informationsbrief Dezember 2025 Nr. 2.

[3]    Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 19.12.2025 (BGBl 2025 I Nr. 372); siehe auch Informationsbrief Oktober 2025 Nr. 6.

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